Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten

Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten (für deutsche Kunden)

Das Zeichen „durchgestrichene Mülltonne“ bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:

  1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt. Dabei ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte auf die Kategorien 1 (Wärmeüberträger), Kategorie 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2) und Kategorie 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt. Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) gewährleisten wir die Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung. Eine Übersicht der einzelnen Kategorien können Sie hier aufrufen: https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung
  2. auf Ihr Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück; die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Um die Abholung eines Altgerätes zu vereinbaren und um Details zu klären haben Sie die Möglichkeit unsere gebührenfreie Service Nummer unter D: 0800-4540123 (täglich 8 – 20.00 Uhr) zu kontaktieren oder einen kostenfreien Rückrufservice innerhalb einer Stunde zu beauftragen. Oder Sie kontaktieren uns über unser Kontaktformular oder unterservice@1-2-3.tv.

Sie können Ihre Elektro-Altgeräte zudem kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Sie können darüber hinaus kostenlos Elektro-Altgeräte die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind bei unserem Partner DHL zum Rückversand aufgeben.

Für die Rückgabe können sie kostenlos einen bereits frankierten Rücksendeschein unter den kostenfreien Nummern

D: 0800 – 44 30 123

A: 0800 – 29 74 58

anfordern. Das Altgerät schicken Sie bitte an folgende Adresse:

1-2-3.tv GmbH

Marienbergerstr. 123

38122 Braunschweig

Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts, so dass ein Zerbrechen möglichst vermieden wird und eine mechanische Verdichtung oder Bruch ausgeschlossen werden kann. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht. Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe des Altgerätes bei unserem Partner DHL von diesem zu trennen.

Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org

Im Falle eines Widerrufs des Kaufvertrages muss eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages durchgeführt werden, womit auch die Grundlage der Rückgabe durch Abholung eines Elektroaltgerätes der Kategorien 1,2 und 4 fehlt. Mit dem Widerruf des Kaufvertrages entfällt auch das Recht zur kostenlosen Abholung des Elektroaltgerätes. Wir behalten uns daher im Falle des Widerrufs des Kaufvertrags vor, Ihnen die Kosten für die Auferlegung des Elektroaltgerätes aufzuerlegen.

Batterien

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von diesem zu trennen. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Batterien und Akkus können nach Gebrauch unentgeltlich an einer öffentlichen Sammelstelle oder dort, wo Batterien und Akkus verkauft werden, zurückgegeben werden. Batterien und Akkus können auch an uns zurückgesendet werden. Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch chemische Symbole gekennzeichnet (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei).

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

Die Rückgabe und Entsorgung von Gasentladungslampen wird ebenfalls durch das ElektroG geregelt. Gastladungslampen sind zB. Energiesparlampen, Kompaktstoffmeisten (mit und ohne Vorschalttgerät) stabförmige Leuchtstofflampen, LED-Lampen mit standardisierter Fassung (Retrofill Lampen, LED-Röhren) Halogen Metalldampflampen, Neon-Lampen. Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampenkönnen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bitte transportieren Sie Gasentladungslampen bruchsicher, damit keine Schadstoffe freigesetzt werden. Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüften Sie danach das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.

Glüh- und Halogenlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Metalldrähte nur schwer vom Glas zu trennen sind. Entsorgen Sie diese bitte deshalb über den Hausmüll. Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn Sie nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie diesen bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Haushaltsgeräte und Energieeffizienzklassen

Bestimmte Haushaltsgeräte werden in Energieeffizienzklassen unterteilt. A bezeichnet die wirtschaftlichste Klasse und G bezeichnet die unwirtschaftlichste Klasse. Besonders energieeffiziente Geräte werden mit den Klassen A++ und A+ gekennzeichnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen).

Verpackungsmaterial

Verpackungsgesetz - VerpackG

Das VerpackG strebt an Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z.B. Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können.

Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Ihnen optimal geschützt.